SANIERUNGSBERATUNG

Jedes Unternehmen hat individuelle Krisenursachen und -verläufe. Das Sanierungsmanagement erfordert daher maßgeschneiderte Lösungen. Die Analyse des Unternehmens, der Krisenursachen sowie die Erarbeitung und die erfolgreiche Umsetzung eines Sanierungskonzepts sind in logisch aufeinander aufbauenden Phasen gegliedert. TMC bietet Unterstützung im gesamten Sanierungsprozess - sowohl in "insolvenznahen" Situationen, als auch in der Vorbereitung und Begleitung von Eigenverwaltung oder Regelverfahren.

ANALYSE

TURNAROUND-KONZEPT

UMSETZUNG

Die Analyse richtet sich nicht nur an Unternehmen, die bereits erste Anzeichen einer Krise erkennen, sondern auch an die beteiligten Fremdkapitalgeber. Eine Plausibilisierung bzw. Verprobung von Geschäftsmodellen und Businessplänen wird häufig von Kapitalgebern gefordert, um auf dieser Entscheidungsgrundlage eine mögliche Kapitalbereitstellung, Kreditverlängerung oder deren Konditionen zu prüfen.

Hierbei werden die wesentlichen Risiken der Unternehmensentwicklung sowie externe Krisentreiber identifiziert. Ziel der Analyse ist es vor allem, in einem kurzen Zeitraum vor allem einen Überblick über die finanzwirtschaftliche Lage des Unternehmens zu erhalten. Auf dieser Grundlage können häufig erste Potentiale und Handlungsalternativen aufgezeigt werden.

Auf Basis von durchgeführten Analysen und Gesprächen werden die Ergebnisse in einer SWOT-Struktur dargestellt. Die Unternehmensbereiche werden nach ihrem Stärken- / Schwächen- / Chancen- / Risiko-Profil beurteilt. Die Stärken und Schwächen sollen dabei die unternehmensinterne Situation, die Chancen und Risiken dagegen die wesentlichen externen Einflussfaktoren erfassen.

DIE ANALYSE KANN ALS TEILLEISTUNG MIT EINEM KURZGUTACHTEN ABGESCHLOSSEN WERDEN:

 

  • Prüfungen der Umsatz-, Ertrags- und Liquiditätsplanungen
  • Prüfung von Finanzierungsstrukturen und Kapitaldienstfähigkeiten
  • Prüfung des Geschäftsmodells
  • Quick-Check zu den Sanierungspotentialen
  • Sanierungsgutachten nach Standard der Wirtschaftsprüfer IDW S6
  • Independent Business Review (IBR)
  • Fortführungskonzepte / Fortführungsprognosen
  • Sanierungsstrategien / Entwicklungsstrategien
  • Integrierte Businessplanungen
  • In der Krise besteht seitens der Fremdkapitalgeber häufig der Wunsch, die Sanierungsfähigkeit und das Sanierungskonzept in Form eines unabhängigen Gutachtens nach dem IDW S6 Standard überprüfen zu lassen. Ein tragfähiges Restrukturierungskonzept ist die Voraussetzung dafür, dass die Banken und sonstige Finanzierungspartner Kreditlinien zur Verfügung stellen oder aufrechterhalten.
  • Auf Basis einer umfassenden Analyse der Wertschöpfungskette des Unternehmens erarbeiten wir gemeinsam ein umsetzungsorientiertes Konzept mit Maßnahmen, deren Realisierung zur nachhaltigen Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Wettbewerbsfähigkeit führt.
  • Der Inhalt und die Struktur eines Sanierungskonzeptes müssen die aktuellen Anforderungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung des BGH erfüllen. Die Umsetzung eines Sanierungskonzeptes, das diese Anforderungen nicht erfüllt, kann in der Konsequenz zu erheblichen wirtschaftlichen und rechtlichen Fehlentwicklungen führen. Die Finanzierungspartner können und werden Kreditlinien nur auf der Basis eines Gutachtens nach definiertem Standard rechtssicher zur Verfügung stellen.
  • Wir erarbeiten unternehmensspezifische Sanierungskonzepte auf Basis des IDW S6 Standards und verfolgen damit einen ganzheitlichen und umsetzungsorientierten Ansatz.
  • Bei der Erstellung des Gutachtens stehen folgende Inhalte im Vordergrund:
    • Vergangenheit und IST-Situation analysieren
    • Krisenursachen und Stadium ermitteln
    • Stärken und Schwächen des Unternehmens identifizieren
    • Chancen und Risiken feststellen und bewerten
    • Potentiale aufdecken, zukünftiges Geschäftsmodell festlegen und Leitbild des sanierten Unternehmens ableiten
    • Notwendige leistungs- und finanzwirtschaftliche Maßnahmen für den Turnaround bestimmen
    • Validierung des Sanierungskonzeptes mittels einer integrierten Mehrjahresplanung
  • Des Weiteren beraten und prüfen wir im Sinne einer „Second Opinion“ die Aussagen von vorhandenen Sanierungsgutachten.
  • Aufbauend auf der Plausibilisierung des Geschäftsmodells sowie des Businessplans wird ein IBR meist im internationalen Umfeld gefordert, um den Fremdkapitalgebern eine unabhängige und konzeptionelle Überprüfung der bestehenden leistungs- und finanzwirtschaftlichen Parameter bereitzustellen.
  • Das Gutachten gleicht in Struktur und Inhalt den gängigen Standardgutachten, wird national allerdings rechtlich nicht gleichrangig gewertet. Die TMC fokussiert sich hierbei auf die individuell angeforderte Gestaltungsweise und definiert gemeinsam mit dem Empfängerkreis und der Geschäftsführung die Inhalte.
  • Typische Inhalte eines Independent Business Reviews sind:

    • Detaillierte Beurteilung der Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage

    • Szenario-Rechnungen im Hinblick auf den zukünftigen Finanzstatus

    • Beurteilung der Nachhaltigkeit der Unternehmensplanung

    • Beurteilung des Markt- und Wettbewerbsumfelds

    • SWOT-Analyse

  • Die Geschäftsleitung von Unternehmen ist im Zuge der Jahresabschlusserstellung verpflichtet sicherzustellen, dass eine Fortführung unter normalen wirtschaftlichen Verhältnissen mindestens bis zum nächsten Abschlussstichtag gewährleistet ist. In Unternehmen, die bereits erste Anzeichen einer Krise aufzeigen, erstellt und validiert die TMC auf Basis des Jahresabschlusses die zukünftige Fortführung des Unternehmens.
  • Zu unterscheiden ist hierbei die Fortführungsprognose nach Handelsrecht sowie die Fortbestehensprognose nach Insolvenzrecht:

    • In der handelsrechtlichen Fortführungsprognose gemäß § 252 HGB wird die Reinvermögensvorschau zur Beurteilung der Zahlungsfähigkeit festgestellt sowie die schuldendeckende Vermögensmasse für den Prognosezeitraum festgestellt. Im Gegensatz zur insolvenzrechtlich geprägten Fortbestehensprognose wird darüber hinaus auch die nachhaltige Unternehmensfortführung (Going Concern) geprüft und beurteilt.

    • Die insolvenzrechtliche Fortbestehensprognose gemäß § 19 InsO dient zur Beantwortung der Frage, ob das betreuende Unternehmen einer insolvenzrechtlichen Überschuldung unterliegt. Die Fortbestehensprognose ist als reine Zahlungsfähigkeitsprognose für das laufende sowie das folgende Geschäftsjahr anzusehen.

  • Die Fortführungsprognose sowie die Fortbestehensprognose erstellen wir in Anlehnung an den Standard der Wirtschaftsprüfer (IDW) und gehen auf die individuellen unternehmerischen Betrachtungssegmente ein, die für eine Prognose relevant sind.

Ziel ist es, den Fortbestand des Unternehmens durch eine Neuausrichtung langfristig zu sichern. Im Vordergrund steht dabei die "richtige" und nachhaltige Positionierung des Unternehmens in seinen Fokus-Märkten. Wir erarbeiten stringente Konzepte und Strategien für die Sanierung, wirken einer weiteren Rezession und entwickeln wirtschaftlich sinnvolle Zukunftsperspektiven.

Häufig fordern die Finanzierungspartner im Rahmen der Entscheidung für die Bereitstellung, Aufrechterhaltung oder Verlängerung von Kreditlinien eine Überprüfung der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Geschäftsmodells. Hierfür erstellen wir integrierte Unternehmensplanungen und Szenariorechnungen oder plausibilisieren vorhandene Planungen. Dabei greifen wir auf bereits vorhandene Informationen zurück oder erarbeiten folgende Inhalte:

  • Ableitung der operativen Planung aus der strategischen Unternehmensplanung (Definition der Ziele)
  • Erstellung oder Plausibilisierung der Absatz-, Preis-, Mengen-, und Umsatzplanung auf Basis von Markt-, Wettbewerbs- oder Benchmarking-Analysen 
  • Ermittlung der finanzwirtschaftlichen Planung, ausgehend von der IST-Situation
  • Durchführung von Sensitivitätsanalysen und Simulationsrechnungen, z.B. für Absatz-, Preis- oder Mengenschwankungen

Wir unterstützen Sie auch bei den Verhandlungen mit Kapitalgebern und der Definition, Berechnung und dem Controlling von Covenants.

Unser Selbstverständnis ist es, einen ganzheitlichen und lösungsorientierten Beratungsansatz anzubieten. In Krisensituationen beraten wir daher nicht nur, sondern begleiten die Unternehmen bei der Umsetzung der Konzepte. Folgende Aufgaben gehören zu unserem Leistungsspektrum:

  • Übernahme des Krisenmanagements, insbesondere Einleitung von Sofortmaßnahmen
  • Verhandlungen mit Kapitalgebern und sonstigen „Stakeholdern“ 
  • Begleitung der Umsetzung von notwendigen operativen Sanierungsmaßnahmen. Auf Wunsch oder falls erforderlich übernehmen wir als CRO, CEO oder CFO auch Organverantwortung, sei es um bei den Stakeholdern Vertrauen aufzubauen oder das bisherige Management vor Risiken zu schützen
  • Projektmanagement für die Umsetzung der Restrukturierungsmaßnahmen
  • Übernahme des Sanierungscontrollings und -reportings

Wir gestalten, begleiten und koordinieren mit unserer Tochtergesellschaft, der CVM, in enger Zusammenarbeit mit unseren Mandanten den gesamten M&A-Prozess im Rahmen einer Restrukturierungsmaßnahme.

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